NEU * NEU * NEU
 
 
Ab sofort biete ich Ihnen die digitale Erfassung und Archivierung
Ihrer Belege und Buchhaltung* an!
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung 
im Sinne der § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.