Finanzbuchhaltung*

 

Aufbereitung der Unterlagen

  • Sortieren und Ordnen von Buchungsunterlagen
  • Bei Bedarf Abholung und Lieferung der Belege bzw. Auswertungen im näheren Umkreis
  • Prüfung der Buchungsunterlagen auf Vollständigkeit
  • Aufarbeitung von Rückständen
  • Kaufmännische Organisation

 

Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle

  • Verbuchung in Standardkontenrahmen
  • Buchung nach vorgegebenen Kostenstellen
  • Verbuchung Banken, Kassen, Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Anlagenbuchführung *)

 

Offene Postenverwaltung

  • Übersicht der aktuellen Verbindlichkeiten / Forderungen
  • Kaufm. Mahnwesen

 

Berichte und Auswertungen

  • Übersichtliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Erstellung der Summen- und Saldenliste
  • Datentransfer DATEV-Format (z.B. an Ihren Steuerberater)
  • Streng vertrauliche Behandlung Ihrer Daten
  • Kommunikation mit Banken sowie Behörden
  • Existenzgründungsplanung
  • Archivierung

 

Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten in Abstimmung mit dem zuständigen (Ihrem) Steuerberater.

 

Selbstverständlich bleibt Ihr Steuerberater Ihr Ansprechpartner in allen steuerlichen Angelegenheiten.

 

Die Übernahme Ihrer lfd. Finanzbuchhaltung* ist jederzeit möglich!

 

 


*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.