Laufende monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Übernahme Ihrer lfd. Lohnabrechnungen ist jederzeit möglich
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung im Sinne der § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
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